Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Aufträge werden nur zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, sie werden schriftlich in der Auftragsbestätigung von uns anerkannt.
1. Preisangebot
Die Preisangebote enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie erlangen die Verbindlichkeit nach Einsicht in die vollständigen Manuskripte und Unterlagen mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Unsere Angebote für Webdesing und Online-Marketing gelten für Produkte, die unter den gängigen technischen Voraussetzungen des Internet Gewerbes gefertigt werden. Besondere Effekte und Wirkungen, die zusätzliche Behandlungen erforderlich machen, werden gesondert berechnet.
2. Zahlungsbedingungen.
Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Liegt bei Fertigstellung oder nach dem Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor, oder wird die Ware bei uns eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) hat innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zu erfolgen. Abweichungen dieser Zahlungsbedingungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung in Höhe von 50% verlangt werden. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der Kosten für Bankkredit zur Zeit der Lieferung zu vergüten. Unberechtigte Abzüge und/oder Skonti werden nachbelastet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftenanzeige bei uns eingeht als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen behalten wir uns das Recht vor, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftragsgebers einzustellen.
3. Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen an der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferte Klischees, Lithographien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen an der Geschäftsverbindung zu.
4.Lieferungen.
Lieferungen gelten ab Agentur, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen und schriftlich bestätigt wurden. Anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
5. Lieferzeit.
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessenen Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflusst, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderung. Für Überschreitungen der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. Betriebsstörungen- sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrmittel, Arbeitseinschränkungen, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstanden Schaden verantwortlich zu machen.
6. Lieferverzug.
Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes verlangt werden.
7. Abnahmeverzug.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadensersatz zu verlangen.
8. Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die Agentur hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleich welcher Art, ist uns frei Haus und in Digitaler Form zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zahlung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten, sowie die Lagerspesen zu erstatten.
10. Urheberrecht.
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen, uns. Nachdruck der Vervielfältigung -gleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen Lieferung, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Bilder, Animationen, Texte, Logos und Endwürfe jeglicher Art, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum. Für fremde Vorlagen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.
12. Versicherungen.
Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Papiere und andere Gegenstände oder sonstige eingebrachten Sachen zur Aufbewahrung gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
13. Satzfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von uns, infolge Unleserlichkeit der Texte oder sonstige eingebrachten Sachen nicht verschuldete oder in Abweichung von den Vorlagen erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der "Duden" -letzte Ausgabe- maßgebend.
14. Haftung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erstellten Inhalte auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Die Verantwortung für sämtliche Inhalte (Bilder, Grafiken, Texte, Multimedia etc.) sowie die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen kurz AGB genannt, weiterführende Links Impressum trägt allein der Auftraggeber, oder seine späteren Kunden..




